Gebänderte Prachtlibelle (Calopteryx splendens)

Gemeine Binsenjungfer (Lestes sponsa)

Weidenjungfer (Chalcolestes viridis)

Glänzende Binsenjungfer (Lestes dryas)

Gabel-Azurjungfer (Coenagrion scitulum)

Hufeisen-Azurjungfer (Coenagrion pella)

Becherjungfer (Enallagma cyathigerum)

Gemeine Winterlibelle (Sympecma fusca)

Blutrote Heidelibelle (Sympetrum sanguineum)

Große Heidelibelle (Sympetrum striolatum)

Feuerlibelle (Crocothemis erythraea)

Vierfleck (Libellula quadrimaculata)

Glänzende Smaragdlibelle (Somatochlora metallica)

Großer Blaupfeil (Orthetrum cancellatum)

Große Königslibelle (Anax imperator)

 

Bei einer einzigen Libellenexkursion vergangene Woche konnten diese 15 verschiedenen Libellen im NSG Wohrateiche bei Haina sicher nachgewiesen werden.

Aus der Fotodokumentation zeigt unser Titelfoto die Glänzende Binsenjungfer ( Lestes dryas), die in der Roten Liste als “gefährdet” eingestuft wird und somit besonders schützenswert ist.

Schutz gefährdeter Arten sollte in einem zu diesem Zweck eingerichteten Naturschutzgebiet oberstes Ziel sein. Wird das NSG Wohrateiche bei Haina diesem Anspruch gerecht?

Als der Inhaber die Pläne zur Staulegung einreichte, wurde eine sogenannte “Naturschutzfachliche Begleitung” zur Beurteilung von Fauna und Flora im NSG angefertigt. Auf die dabei erhobenen Daten stützen sich bis heute alle den Naturschutz betreffenden Planungen.

Ob diese naturschutzfachliche Begleitung ausreichend war , wurde bereits mehrfach in Frage gestellt. So zuletzt als deutlich wurde, dass eine Untersuchung der Fledermausvorkommen im NSG unterlassen wurde und nachgeholt werden musste mit den bekannten sensationellen Ergebnissen.

Jeder Besitzer eines Gartenteiches oder jeder aufmerksame Spaziergänger weiß, wo Libellen anzutreffen sind: am Wasser. Dass den Fachleuten des mit der naturschutzfachlichen Untersuchung beauftragten Planungsbüros dies unbekannt gewesen sein könnte, ist unmöglich. Trotzdem wurden vor der Staulegung nirgends an Teichen und Gewässern im NSG Libellen kartiert. Ein NSG, dessen zentraler Kern Teiche waren, wurde also vor einer geplanten grundlegenden Veränderung nicht auf Libellen untersucht!

Bereits vor der Staulegung haben wir wiederholt auf die vielen Libellen an den Stauteichen hingewiesen. Irgendwie hat das die Planungsverantwortlichen leider nicht interessieren wollen.

Libellen brauchen Wasser mit guter Wasserqualität, das auch bei längeren Trockenperioden ausreichend vorhanden ist. Sie brauchen teils stehende und teils fließende Gewässer mit ausreichend Sonne und Pflanzen in und am Wasser. Sie brauchen ausreichend Platz, denn sie haben tatsächlich “Reviere”. Zehn Quadratmeter freie Wasserfläche reichen für eine männliche Libelle und eine einzige Libelle, die dann womöglich vom Schwarzstorch gefressen wird, kann keinen Bestand sichern.

Stark schwankende Wasserstände ( Einstau unterer Wohrateich), austrocknende Tümpel (Ersatzhabitate), komplett verschattete angebliche Ersatzwasserflächen (oberhalb Badeteich), das sind keine optimalen Bedingungen für Libellen. Trotzdem haben sie sich im NSG gehalten. 15 verschiedene Arten konnten innerhalb weniger Stunden vergangene Woche nachgewiesen werden. Wieviel mehr Arten und Individuen sich vor dem im Zusammenhang mit der Staulegung erfolgten massiven Eingriff ins NSG hätten finden lassen- wenn man naturschutzfachlich anständig hätte untersuchen lassen wollen- lässt sich nur noch schätzen.

Wie die Zukunft der verbliebenen Libellen aussehen kann? Wie kann eine naturschutzfachliche sinnvolle Planung aussehen? Biodiversität, Wasser in der Landschaft halten, Eigentümer zum Naturschutz verpflichten, Fördergelder sinnvoll ausgeben, sparsames Wirtschaften nicht auf Kosten der Natur - wir hofften auf Fachverstand, Einsicht, den Willen zur Zusammenarbeit, Transparenz.