Kommentierung der Antwort auf die Anfrage von Frau Dr. Sommer

Die BI dankt Frau Dr. Daniela Sommer dafür, dass Sie die Anfrage gestellt hat. Unser Dank gilt auch der Frau Ministerin und ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für die Antworten.
Die Antworten haben wir nachfolgend um kurze sachliche Anmerkungen und Fragen erweitert.

Zu Frage 1. Welchen Schutzzweck haben die Wohrateiche?

Die Teiche haben, ohne dass dies offiziell bestimmt worden ist, in der Vergangenheit auch dem Hochwasserschutz gedient. Seit ihrem Bestehen haben sie eine Überflutung der unterhalb gelegenen Bereiche verhindert. Die Teiche wurden mit ihren Nebengerinnen und technischen Steuerungsmöglichkeiten so angelegt, dass im Bedarfsfall sowohl auf Trockenheit als auf Regenereignisse vorausschauend reagiert werden konnte.
Diese Funktion können die Teiche auch zukünftig haben.
Sollten die Teiche beseitigt werden, ist dagegen von einer erhöhten Überflutungsgefahr auszugehen.

Zu Frage 2. Inwiefern will die Landesregierung der Forderung der Bürgerinitiative nachkommen und ein neutrales Gutachten, das auch dem Naturschutz Rechnung tragen würde, anfertigen lassen?

Wir halten ein Planfeststellungsverfahren für sachgerecht. Alle Interessen, Vorschläge und Alternativen sollten in einem öffentlichen Verfahren eingebracht werden.

Zu Frage 3. Wie bewertet die Landesregierung das Gefährdungspotenzial der Wohrateiche bzw. die „Außer-Gefahrsetzung der Stauteichanlage“ und die damit begründete Renaturierung?

Diese Frage scheint leider vom Schreibtisch aus beantwortet worden zu sein, dass heißt ohne aktuelle Ortskenntnis. Augenfälliges Beispiel: Die Deiche sind nicht mehr bewachsen.
Die Behauptung, dass mit dem Rückbau der Deiche die Schadensgefahr verringert würde, ist nicht nur unbewiesen, sondern berücksichtigt die denkbaren Alternativen nicht.

Zu Frage 4. Inwiefern ist mit dem geplanten Eingriff, der die Schlitzung von Dämmen und eine Aufhebung der Teiche zum Ziel hat, ein geordnetes Planfeststellungsverfahren bzw. eine „Plangenehmigung“ zu berücksichtigten?

Eine Schlitzung der Deiche ist nicht erforderlich, sondern im Gegenteil gefährlich. Im Fall eines Starkregens könnten die Deiche ihre Schutzfunktion nicht mehr erfüllen.

Zu Frage 5. Inwiefern ist mit der Renaturierung die Aufhebung der Verordnung aus 1986 bzw. des Schutz- Zwecks der Verordnung verbunden?

Die Antwort ist offensichtlich unrichtig. Es erscheint mehr als unwahrscheinlich, dass nach einer Aufgabe der Teiche der Name der des NSG „Wohrateiche bei Haina“ erhalten bleiben kann.

Zu Frage 6. Inwiefern befürwortet die Landesregierung den Erhalt der Wohrateiche?

Die insoweit neutrale der Ministerin Antwort lässt hoffen.

Zu Frage 7. Wie sollen Auenwälder, Flora und Fauna erhalten und zukünftig geschützt werden?

Auf Initiative der BI wird diese Frage dankenswerterweise nun geprüft.

Zu Frage 9. Inwiefern sind der Kosten für eine Renaturierung der Wohrateiche sowie die Kosten für einen Neuaufbau der Anlage förderfähig?

Nun ist klar, dass nicht nur die sogenannte Renaturierung förderungsfähig ist, sondern auch der Neuaufbau. Das hatte der LWV bisher nicht so dargestellt.

Heike Hartmann-Frank