LWV kopiert Methode Hubert Aiwanger - neue Verbotsschilder im NSG drohen mit Verfolgung

Was Aiwanger in Bayern kann, können wir in Nordhessen schon lange, das dachte sich womöglich ein leitender Mensch beim LWV und ordnete die Aufstellung neuer Schilder (Foto) an.

Der nach eigener Wahrnehmung von den Medien völlig zu Unrecht verfolgte und qua Erinnerungslücken entlastete bayerische Vizeministerpräsident dient offenbar als Vorbild für den LWV. Auch dessen leitende Vertreter können sich nicht mehr an ihr Organisationsversagen beim Herunterwirtschaften der Wohrateiche erinnern und fühlen ihr Verhalten zu Unrecht in Frage gestellt. In bewährter Manier scheint man auch in Nordhessen zum pauschalen Gegenangriff gegen "die Anderen" bzw. gegen "Unbekannt" über zu gehen.

Nachdem sich der LWV seit vielen Jahren pflichtwidrig nicht mehr in der Lage gesehen hat, die Anlagen ordnungsgemäß zu warten, befürchtet man nun anscheinend, dass dies andere übernehmen und dabei womöglich ähnlich verheerend wirken könnten wie die eigentlich Zuständigen. Sofern es tatsächlich Manipulationen durch Unbefugte an Betriebsgeräten und Zulaufvorrichtungen gegeben hat oder diese zu befürchten sind, sollte der Eigentümer zunächst und vor allem geignete technische Vorkehrungen treffen um die Anlagen zu sinnvoll zu sichern.

Bei dieser Gelegenheit: wenn man ggf. Anzeige erstatten will, denkt man auch über eine Selbstanzeige nach?

Der Schildertext ist gleich aus mehreren Gründen verräterisch:

Nicht, dass der Schilderaufsteller erkennbar befürchten würde, Menschen oder Tiere könnten gefährdet werden oder zu schaden kommen - dafür hat er schon selbst gesorgt -; seine mit Androhungen untermauerte Sorge gilt offenbar allein den heruntergewirtschafteten "Betriebsgeräten und Zulaufvorrichtungen".

Ausgeschlossen werden können Manipulationen durch Umweltschützer. Amtsbekannt hingegen ist, dass der Eigentümer selbst die Gesamtanlagen - mit Vorsatz oder aus Kompetenzwirrwarr zwischen LWV, Vitos und Stiftungsforsten - in einem Maße vernachlässigt hat, dass ihm diesbezüglich mehrfach konkrete Auflagen vom Regierungspräsidium gemacht werden mussten. Dass er selbst diese Auflagen einzuhalten nicht in der Lage oder willens war, ist gleichfalls amtsbekannt.

Ein Weiteres fällt auf: Das womöglich noch immer nicht gelöste interne Zuständigkeitsproblem scheint man nun dadurch umgehen zu wollen, dass der Aufsteller des Schildes namentlich gar nicht mehr genannt wird (LWV, Vitos, Stiftungsforsten), was im Hainaer Schilderwald eigentlich unüblich ist. Oder will man sich den Rückzug offenhalten nach dem Motto: "Wir waren das nicht."?

Fragen über Fragen: Geht es mit der Betonung "Privatgelände" darum, auch das Naturschutzgebiet zur "Privatsache" zu erklären? Soll pauschal zur "Privatsache" deklariert werden, was der Eigentümer insofern tut oder lässt?

Verräterisch ist auch, dass man ausweislich der gewählten Formulierung schon zu wissen vorgibt, dass "polizeilich verfolgt" wird. Woher nimmt man diese Gewissheit? Gibt es bereits Absprachen mit der Polizei vor Ort? Wissen können die Leitenden des LWV eigentlich nur, dass sie gegebenenfalls Strafanzeige erstatteten werden.

Es bleibt zu hoffen, dass den Leitenden des LWV der Versuch der Täter-Opfer-Umkehr weniger gut gelingen möge als Herrn Aiwanger.

BI Rettet die Wohrateiche