Die Stiftungsforsten und das Naturschutzgebiet Wohrateiche bei Haina

Auf der Website des LWV Hessen (abgerufen am 30.04.2022) findet man unter dem Reiter „Unternehmensbeteiligungen“ die Stiftungsforsten Kloster Haina https://www.lwv-hessen.de/lwv-politik/unternehmensbeteiligungen/stiftungsforsten.html

 Unter Die Stiftungsforsten Kloster Haina in Zahlen werden an siebenter Position „2 Naturschutzgebiete“ erwähnt. Während bezüglich der Forstwirtschaft und der Funktion als Energiedienstleister weitere Ausführungen gemacht werden, findet man kein erläuterndes Wort zu den Naturschutzgebieten. Ist das ein Hinweis darauf, dass die Verantwortlichen sich einerseits mit den Naturschutzgebieten schmücken und andererseits bei ihnen eine gewisse Unsicherheit über die damit verbundene Verantwortung besteht?

Unter Geschichte ist zu erfahren: Im Zuge der Reformation die Klöster Haina und Merxhausen 1527 durch Landgraf Philipp den Großmütigen aufgelöst und 1533 in die bis heute bestehenden Stiftungsvermögen Landeshospital Haina und Landeshospital Merxhausen überführt. Seit 1953, dem Jahr seiner Gründung, fungiert der LWV Hessen als Träger des Stiftungsvermögens. Er ist Treuhänder, aber nicht Eigentümer der rechtlich selbständigen Stiftungen, deren Vermögen er als Sondervermögen verwaltet. Noch heute werden die Stiftungswälder nach der Stiftungsurkunde von 1533 bewirtschaftet. Das Wald-Vermögen soll danach „auf ewige Zeiten“ erhalten, nachhaltig bewirtschaftet und die Überschüsse daraus für soziale Zwecke verwendet werden.  

Die aufmerksamen Leserinnen und Leser fragen sich, wie ernst es mit der Nachhaltigkeit in Bezug auf das Naturschutzgebiet genommen wird. Entspricht es den Grundsätzen der Nachhaltigkeit, sowohl die ökologische Erzeugung von Energie durch Wasserkraft als auch die Instandhaltung der Dämme und der Nebengerinne „abzuschreiben“, weil sich in den Achzigerjahren herausgestellt hat, das perspektivisch der Einkauf von fossilem und Atomstrom billiger sein würde? Entspricht es den Grundsätzen der Nachhaltigkeit durch vorsätzliches Nichtstun möglicherweise das Leben und die Gesundheit von Patientinnen und Patienten sowie Beschäftigten zu gefährden? Und welchen Nachhaltigkeitsanspruch hat man verfolgt, als man beim amateurhaften Versuch einer preisgünstigen „Renaturierung“ wider besseres Wissen die streng geschützten Fledermausbestände an den Teichen „übersehen“ hat?

Nun betonen leitende LWV-Vertreter gern unter Hinweis auf den Stiftungszweck die Verpflichtung zur Erwirtschaftung von Überschüssen und verweisen damit genau genommen auf einen Zielkonflikt zwischen Ökonomie und Ökologie. Während etwa die Überschüsse aus dem Holzverkauf in Millionen Euro-Beträgen ausgewiesen werden können, bietet ein Naturschutzgebiet den Finanzhaushältern diese Möglichkeit positiver Darstellung nicht. Das Naturschutzgebiet einschließlich der Teichanlagen war deshalb aus ihrer Sicht im doppelten Wortsinn zu vernachlässigen.