Geotechnisches Gutachten bestätigt: Gefährdung ist ausgeschlossen

 

Der Petitionsausschuss des Hessischen Landtags hat am 12. April 2021 das Folgende schriftlich mitgeteilt:

 

Die obere Wasserbehörde hat entsprechend des Fledermausgutachtens den Wiedereinstau des unteren Teiches geprüft, um die Kontinuität des Nahrungshabitats zu gewährleisten. Das Ergebnis der Prüfung führte zu der Anordnung vom 24.02.2021, die für dieses Jahr einen Teilwiedereinstau von März bis November 2021 zum Inhalt hat. Dieser ist auf eine maximale Wassertiefe vor dem Dammkörper von 1,40 m beschränkt; aus wasserwirtschaftlicher Sicht war dies laut Auskunft des Umweltministeriums zu vertreten, weil vom Regierungspräsidium Kassel im Dezember 2020 beauftragte geotechnische Untersuchungen zeigten, dass eine zusätzliche Gefährdung durch einen Teilwiedereinstau ausgeschlossen werden kann.

 

Was bedeutet das?

 

1.       Erst über den Umweg der Feststellungen in den beiden Gutachten des Instituts für Tierökologie und Naturbildung (Fledermausgutachten) wurde die von uns seit langem geforderte geotechnische Begutachtung der Dämme erreicht.

2.       Nach dem aktuellen geotechnischen Gutachten ist der Dammkörper des unteren Wohrateiches bei einer Wassertiefe von 1,40 m so stabil, dass auf absehbare Zeit keine Bruch- und Überflutungsgefahr besteht.

3.       Ob eine Gefährdung sogar bei einem höheren Wasserstand ausgeschlossenen werden könnte, ist anscheinend nicht geprüft worden; wohl weil die Wassertiefe von 1,40 für die Herstellung einer ausreichend großen Wasserfläche für die  Fledermäuse ausreichend ist. (Auf andere Tiere und sonstige Interessen hat man insofern weniger Rücksicht genommen.)

4.       Dass eine erhöhte Gefahr mit Ablauf der Periode März bis Novembers 2021 eintreten wird, ist unwahrscheinlich. Ein gegenüber früher niedriger Wasserstand könnte demnach als kostengünstige Dauerlösung durchaus in Betracht kommen.

5.       Noch immer nicht geprüft wurde anscheinend die Standfestigkeit des Dammes am oberen Wohrateich; ggf. ist dieser noch stabiler. Dies will der LWV aber nach wie vor gar nicht wissen, weil seine Entscheidung zur Vernichtung des Kernstückes des Naturschutzgebietes Wohrateiche bei Haina bereits seit langem feststeht.

6.       Die Behauptung, die Dämme seinen „ganz offensichtlich“ marode und müssten deshalb geschlitzt werden, hat sich als unseriös erwiesen. Das Schüren von Ängsten in der Hainaer Bevölkerung erscheint jetzt in einem noch diffuseren Licht.

 

Es wäre im Sinne der Erhaltung des NSG und der Kulturlandschaft dringend zu wünschen, dass die Verantwortlichen in Kassel erneut über nachhaltige Lösungen nachdenken. Dafür spricht allerdings auf Seiten des LWV wenig. Denn aus dem Umweltministerium in Wiesbaden wird mitgeteilt, der LWV suche aktuell nach Flächen für den Ausgleich der Nahrungshabitate für die Fledermäuse, um die Planungsunterlagen zu vervollständigen. Die historischen und ökologisch einzigartigen Teiche sollen also verschwinden, egal welcher Aufwand dafür betrieben werden muss. Die Fledermäuse, die man gern übersehen hätte, sollen „umgesiedelt“ werden. Dass der LWV es vermutlich auch in diesem Fall nicht schaffen wird, naturschutzrechtliche Mindeststandards einzuhalten (siehe die sogenannten Ersatzlaichhabitate), scheint ihn eben so wenig zu stören wie die schon jetzt gegenüber den ursprünglichen Planungen deutlich gestiegenen Kosten.