Naturschutzgebiet

Geld und Macht gehen der Führung des LWV anscheinend über Recht. Was jede Frau und jeder Mann in der „Verordnung über das Naturschutzgebiet Wohrateiche bei Haina“ vom 28.11.1986 nachlesen kann  http://natureg.hessen.de/resources/recherche/Schutzgebiete/RPKS/NSG/VO/1635025_VO.pdf   kümmert Herrn Schütz und Frau Selbert wenig. Dort steht unmissverständlich:

 

§ 1 Absatz 1 : Die Wohrateiche nordöstlich von Haina werden in den sich aus Absatz 2 und 3 ergebenden Grenzen zum Naturschutzgebiet erklärt.

 

§ 2: Zweck der Unterstellung ist es, das Bachsystem der Wohra mit seinen naturnahen Teichen und den ausgeprägten Feuchtwäldern sowie den landschaftsprägenden Wiesenbereichen als reichhaltig strukturierten Lebensraum für eine Vielzahl bestandsgefährdeter und teilweise vom Aussterben bedrohter Tier- und Pflanzenarten sowie als bedeutender Rast- und Brutplatz nachhaltig zu sichern und zu bewahren.

 

Man fragt sich: Was ist an „sichern“ und „bewahren“ miss zu verstehen?

 

Die Führung des LWV betreibt zwar mehr im Stillen, aber dennoch offensiv und beharrlich die Zerstörung der Teiche. Teiche, Tiere und Pflanzen sollen im Rahmen einer „Renaturierung“ verschwinden.

 

„Was kümmert uns das geltende Recht. Wenn es uns Arbeit und Kosten macht, dann ignorieren wir es einfach so lange, bis uns jemand das Problem abnimmt.“ So etwas (kein wörtliches Zitat) dürfte kein privater Eigentümer äußern, ohne von allen Seiten angefeindet zu werden. Die Führung des LWV wähnt sich unter Hinweis auf wichtigere Aufgaben über dem Recht stehend, führt deshalb die Öffentlichkeit schamlos hinters Licht und droht als mächtiger Arbeitgeber und Grundeigentümer ihren Kritikern mit Sanktionen. Sie knüpft damit an eine längst überlebt geglaubte Landgrafenselbstherrlichkeit an. Wird sie wohl am Ende von Gerichten in ihre Schranken verwiesen werden müssen?

 

 

 

BI Rettet die Wohrateiche