Neueste Entwicklung: Oberer Teich denkmalschutzrechtlich aufgewertet

Am 15. Juni steht in der HNA Neues zum Thema Denkmalschutz zu lesen. Die zuständige Landesdenkmalschutzbehörde hat endlich die Anfrage der HNA beantwortet. Damit hat sie mehr als zwei Wochen nachdem die Pressesprecherin des LWV Informationen eben dieser Landesdenkmalschutz in der HNA verbreitet hat, endlich selbst Stellung genommen. Sie scheint das zu bestätigen, was Frau Bockhorst (LWV) schon längst wusste bzw. vorhergesehen hat. In der Überschrift erfährt man „Wohrateiche kein Kulturdenkmal“, als Fettdruck wird eine Aussagen der Pressesprecherin des Landesamtes für Denkmalpflege wiedergegeben „Die Bezeichnung Klosterteiche ist Irreführend und nicht zutreffend“. Damit ist der eilige Leser bedient. Aber ist er auch gut und umfassend informiert? Es lohnt, wie so oft, ein aufmerksames Lesen des gesamten Textes. Dann erfährt man nämlich, dass die Teiche infolge der denkmalschutzrechtlichen Neubewertung als „erhaltenswerte Elemente der Kulturlandschaft Landeshospital“ eingeordnet werden. Für den oberen Wohrateich bedeutet dies sogar eine denkmalschutzrechtliche Aufwertung. Wir sind gespannt, wie es weitergeht.

Heike Hartmann-Frank