„Sachgesamtheit Landeshospital Haina"

Von Zeit zu Zeit erreichen uns Briefe oder E-Mails.

Wir zitieren mit Genehmigung des Autors und haben dabei an einigen Stellen aus unterschiedlichen Gründen Kürzungen vorgenommen:

 

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

schon im Zuge der Klostergründung 1188 gab es wie bei allen Zisterzienserklöstern auch in Haina Teiche. …

 

Nach der Klosterzeit war es die Hospitalzeit, die über fast ein halbes Jahrtausend prägend war für Haina und seine Umgebung. In Teichen gespeichertes Wasser und damit angetriebene Mühlen haben die Energie geliefert für die Wirtschaft des Hospitals, und zwar bis vor wenigen Jahren. Die Zahl der Mühlen ….

 

Erst mit der Leerung der Teiche ging das vorerst letzte Kapitel der Nutzung von Wasserenergie in Haina zu Ende. Das Ende ist unrühmlich, weil der Landeswohlfahrtsverband die historischen Anlagen aus unerfindlichen Gründen unter den Augen der zuständigen Wasser- und Denkmalschutzbehörden hat verfallen lassen hat, und zwar bis zu Heraufbeschwörung einer allgemeinen Überflutungsgefahr, so wohl das Urteil der Oberen Wasserbehörde. Erst zu diesem späten Zeitpunkt – wohl etwa 2016 - ist, soweit ermittelbar, die Obere Wasserbehörde aktiv geworden. …

 

Die Vertreter der Denkmalschutzbehörde hatten ob der großen historischen Bedeutung Haina seit langem im Blick. Ausweislich der seinerzeitigen Einbeziehung auch des unteren Wohrateiches in die „Sachgesamtheit Landeshospital Haina“ waren die vor über einem Jahrhundert errichteten Anlagen bekannt und hätten in bestimmten zeitlichen Abständen in Augenschein genommen werden müssen. Dies ist aber wohl nicht der Fall. Umso erstaunlicher (oder psychologisch erklärlicher?) ist der Umstand, dass sich der Vertreter der Denkmalschutzbehörde vom in Denkmalschutzangelegenheiten eigentlich in geringerem Maße zuständigen LWV 2019 in ihrer denkmalschutzrechtlichen Zuordnung geräuschlos hat korrigieren lassen und damit den finanziellen Interessen des Landeswohlfahrtsverbandes entgegen gekommen ist. Scheinbar über Nacht wurde die Zuordnung zur „Sachgesamtheit Landeshospital Haina“ widerrufen. Dabei erstaunt die von der Pressesprecherin des Landeswohlfahrtsverbandes gegenüber der Lokalpresse abgegebene Begründung: Für die Teiche sei ein mittelalterlicher Ursprung nicht nachgewiesen. Allerdings, wie bereits der Name „Sachgesamtheit Landeshospital Haina“ zweifelsfrei beschreibt, geht es insofern nicht um das Mittelalter, sondern um die Zeit des Landeshospitals, die erst nach dem Mittelalter anbrach (1527 wurde das Kloster durch den hessischen Landgrafen Philipp aufgehoben und 1533 in ein "Hohes Hospital" umgewandelt.) und weit ins 20. Jahrhundert ragt. So müssen denn offensichtlich nicht tragfähige Erklärungen für eine Herabstufung der denkmalschutzrechtlichen Relevanz und gleichzeitigen persönlichen Entlastung eines Behördenvertreters herhalten. Es bleibt der Eindruck, dass sich die politische Führung des Landeswohlfahrtsverbandes und die lange Zeit gänzlich passiven zuständigen Behörden auf eine für den Wohlfahrtsverband kostengünstige Beseitigung der historischen Anlagen und damit eine Tilgung des eigenen Versagens verständigt haben. Dies wird weder der historischen Bedeutung des Wirkens und der Wirtschaft des Landeshospitals noch dem Anspruch der Bürgerinnen und Bürger an eine verantwortungsvolle Verwaltung gerecht. Ich kann Sie als Bürgerinitiative nur ermuntern, auch mit rechtlichen Mitteln gegen die Beteiligten vorzugehen.

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