Dammbewässerung und Dammpflege

Bis in einem Planfeststellungsverfahren über die Maßnahmen an den trockengelegten Teichen im NSG Wohrateiche bei Haina und ihr weiteres Schicksal entschieden wird, ist der Eigentümer verpflichtet, die Dämme der Teiche durch regelmäßige Pflegemaßnahmen freizuhalten und für die Sicherheit der Dämme durch ausreichende Bewässerung zu sorgen.

Pflegemaßnahmen, wie z.B. ein Mähen auf den Dämmen, sind in diesem Jahr noch nicht erfolgt.

Eine Bewässerung der Dämme wird inzwischen bei warmen Temperaturen und zunehmender Trockenheit täglich dringender. Aber: keine Wassercontainer auf den im letzten Jahr teuer angelegten Abstellplätzen im Wald. Die Bewässerungsdüsen auf den Dammkronen sind von Gras und Kräutern überwuchert.

Wasser Marsch? Oder lieber noch etwas abwarten und durch Verzögerung Geld einsparen? Wann kommt der Eigentümer hier endlich seiner Verantwortung nach? Wurde er von den zuständigen Überwachungsbehörden schon angemahnt?